
Vom Kastenwagen zum Wohnmobil
Die Basisfahrzeuge für den Wohnmobil-Ausbau haben in den meisten Fällen eine LKW-Zulassung (z.B. die Ducatos, Jumper, Sprinter mit Typ "LKW geschlossener Kasten") oder eine PKW-Zulassung (z.B. die Fahrzeuge, die als Kleinbus genutzt werden- Sprinter mit bis zu 9 Sitzplätzen und Rundumverglasung).
Für Wohnmobile gibt es die Kategorie "Sonder-KFZ Wohnmobil", welche einige Vorteile mit sich bringt.
Muss ich meinen Umbau überhaupt eintragen lassen?
Strenge & offizielle Antwort: ja. Persönliche Antwort: es kommt drauf an. Wer seinen LKW-Kastenwagen offensichtlich zum Wohnmobil umbaut (Fenster, Bett, fest eingebauter Kocher, Tisch, Sitzgelegenheiten etc.) und somit den Ursprünglichen Charakter eines Transportfahrzeugs so sehr verändert, dass es für den ursprünglichen Zweck nicht mehr zu gebrauchen ist, sollte eine Umtragung tatsächlich vornehmen. Denn: wer die (faktische) Änderung nicht anzeigt und entsprechend eintragen lässt begeht im schlimmsten Fall nach Ansicht des (für die Erhebung der KFZ-Steuer zuständigen) Zolls ggf. Steuerhinterziehung! Warum das? Die Steuer für Wohnmobile, PKW und LKW wird auf unterschiedliche Weise berechnet. Unabhängig davon, ob ihr im Fall einer Umtragung mehr oder weniger zahlen müsstet wäre es nach Ansicht des Zoll Steuerhinterziehung, da ihr die Steuer für die zutreffende Fahrzeugklasse nicht bezahlt habt. Es kann also im schlimmsten Fall zu einer Nachforderung der nicht gezahlten Steuer und ggf. einer Strafe kommen.
Ist dieses Szenario wahrscheinlich? Schwer zu sagen. Wer in eine Polizeikontrolle kommt und es mit einem sehr penible Beamten zu tun hat kann ein Problem bekommen. Der Zoll bekommt von eurem Umbau nichts mit und wird kaum von sich aus zu einer Kontrolle anrücken. Wie so oft ist es auch hier eine Frage der Verhältnismäßigkeit zwischen Umbaumaßnahmen und (finanziellem) Aufwand für die Umtragung. Uns sind mehrere Fälle bekannt, die auf die Umtragung verzichtet haben und nie Probleme bekommen haben. Insbesondere, wenn große Teile des Umbaus entweder ganz ohne Werkzeuge oder mit wenig Aufwand zu entfernen sind ist plausibel zu erklären, dass der Charakter eines LKW erhalten geblieben ist.
Vor- und Nachteile der Umtragung als Wohnmobil
Für uns war sehr schnell klar, dass wir die Umtragung als Wohnmobil vornehmen lassen würden. Dies hatte mehrere Gründe:
- Die Kombination aus Steuer (bei unserem Fiat Ducato 240€/Jahr WoMo vs. 210€/Jahr LKW) sowie Versicherung (Haftpflicht: 220€/Jahr Womo vs. 900€/Jahr LKW), in Summe also 460€ WoMo vs. 1.110€/Jahr LKW war für uns extrem eindeutig. 650€ Ersparnis pro Jahr waren das stärkste Argument.
- Da wir eine Drehkonsole einbauen wollten wäre eine Einzelabnahme sowieso fällig geworden
- Im Fall eines Schadens wollten wir nicht wegen nicht abgenommener Fahrzeugeinrichtung Probleme bekommen
- Eine Kasko-Versicherung (mit Schutz des Einbaus) ist nur bei korrekter Eintragung der Umbauten möglich
- Wir möchten das Risiko der fehlerhaften Steuerzahlung (s.o.) vermeiden
Anforderungen an den Ausbau - was brauchst Du für die Wohnmobil-Zulassung?
Für die erfolgreiche Umtragung als "Sonder-KFZ Wohnmobil" sind gewisse Mindestanforderungen zu erfüllen. Dazu gehören:
- Schlafgelegenheit (eine umklappbare Sitzbank wie z.B. aus den VW-Bussen (Multivan) reicht aus)
- Sitzgelegenheit mit Tisch (dieser darf demontierbar oder klappbar sein)
- Kochgelegenheit (hier gehen die Meinungen/Anforderungen/Erfahrungen auseinander. Einige berichten von erfolgreichen Eintragungen mit Induktionskochplatte am Inverter, manche wollen ein fest installiertes Kochfeld, anderen reicht ein stabil und sicher stehender, mobiler Gaskocher)
- Fenster im Wohnraum
- Bei Verwendung von Gas für Kocher oder Heizung: geprüfte Gasanlage mit gültigem Gasprüfungs-Nachweis
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Anforderungen, die der jeweilige Prüfer nach eigenem Ermessen stellen kann. Zusätzlich eingebaute Geräte wie Standheizung, Kocher, Fenster und elektrische Geräte müssen eine CE-Kennzeichnung haben. Ob dies geprüft wird steht auf einem anderen Blatt (abgesehen vom Gaskochfeld wurde bei uns kein eingebautes Gerät auf Kennzeichnungen überprüft). Der Prüfer hat grundsätzlich sehr große Freiheiten, die Einzelabnahme zu genehmigen oder zu bemängeln. Es ist daher dringend zu empfehlen, einen geplanten Ausbau mit einem für Einzelabnahmen zuständigen Prüfer vorher abzusprechen.
Wer führt Einzelabnahmen bzw. Umtragungen als Wohnmobil durch?
Die Einzelabnahme (im Beamtendeutsch Begutachtung nach §21 StVZO) wird in Deutschland von TÜV oder DEKRA durchgeführt. dabei ist zu beachten: in den neuen Bundesländern (Mecklenburg Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) übernimmt dies nur die DEKRA, während es in den alten Bundesländern nur der TÜV durchführt. Fragt am besten telefonisch, welche Organisation bei euch in der Gegend genau dafür zuständig ist. In hamburg gibt es, um die Verwirrung komplett zumachen, noch TÜV Nord und TÜV Hanse. Nur letzterer bietet aber die Einzelabnahme an.
Was kostet die Umtragung als Wohnmobil?
Es gibt keinen Pauschalpreis für diese Form der Begutachtung, in der regel wird nach Aufwand abgerechnet. Wir haben 180€ bezahlt, allerdings war dabei auch die Eintragung der Drehkonsole enthalten. Nicht eingerechnet sind die Kosten für die Erstabnahme der Gasanlage (35€) sowie die Gebühren für die Ausstellung der geänderten Fahrzeugpapiere (bei uns 80€, da wir es aus terminlichen Gründen über einen Zulassungsservice haben machen lassen). In Summe haben wir also ca. 300€ für die Umtragung bezahlt.
Unter Berücksichtigung der Einsparungen durch die wesentlich niedrigere Versicherungsprämie als Wohnmobil zahlt sich der finanzielle Aufwand bei uns bereits nach ca. 6 Monaten aus.